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Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft beantragen

Leistungsnummer: 99108012005001

Volltext

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:  

  • Außengastronomie (Stühle & Tische)
  • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
  • Ausstellung (Zelt)
  • Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
  • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
  • Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
  • Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
  • Fläche für künstlerische Darbietungen
  • Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)

Kosten

  • Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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