Hebesatzsatzung der Gemeinde Bargfeld-Stegen
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Bargfeld-Stegen (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 sowie der §§ 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973, der §§ 1 und 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen vom 09.12.2024 folgende Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis
§1
Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Bargfeld-Stegen erhebt auf den in ihrem Gebiet liegendem Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und von den Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 375 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 %
(2) für die Gewerbesteuer auf 380 %
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2025. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 01.01.2024 außer Kraft.
Bargfeld-Stegen, 09.12.2024
gez. Thomas Rickers, Bürgermeister