Hebesatzsatzung der Gemeinde Jersbek
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Jersbek (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 sowie der §§ 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973, der §§ 1 und 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Jersbek vom 12.12.2024 folgende Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis
§1
Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Jersbek erhebt auf den in ihrem Gebiet liegendem Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und von den Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 440 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 425 %
(2) für die Gewerbesteuer auf 390 %
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2025. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 01.01.2024 außer Kraft.
Jersbek, 12.12.2024
gez. Herbert Sczech, Bürgermeister