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Bargfeld-Stegen: Bebauungsplan Nr. 5a, 4. Änderung und Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 5a, 4. Änderung und Ergänzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Bargfeld–Stegen im Kreis Stormarn
Gebiet:
Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus-Groth-Straße

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30. September 2024 den Bebauungsplan Nr. 5a, 4. Änderung und Ergänzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Bargfeld–Stegen beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 5a, 4. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Bargfeld-Stegen tritt mit Beginn des 06. April 2025 in Kraft.

Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.

05.04.2025 
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