Nienwohld: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 5
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Gemeindevertretung Nienwohld hat am 25. März 2025 den Bebauungsplan Nr. 5 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße als Satzung beschlossen. Der Plan tritt am 3. August 2025 in Kraft.
Der Bebauungsplan, die Begründung sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes können ab diesem Datum in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land (Zimmer 210) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch hier aufrufbar.
Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.