Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde abgemeldet werde.
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Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde abgemeldet werde.