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Datum: 10.09.2025

Einladung zur 2. Infoveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung

Wie geht es für die Einwohnerninnen und Einwohner im Amt Bargteheide-Land weiter?

Das Amt Bargteheide-Land lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bargfeld-Stegen, Delingsdorf, Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Nienwohld, Todendorf und Tremsbüttel herzlich zur Abschlussveranstaltung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein.

Termin: Mittwoch, 10. September 2025
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus Klein Hansdorf/Timmerhorn

Bereits im April informierte das Amt gemeinsam mit dem für die Wärmeplanung beauftragten Unternehmen KUBUS Kommunalberatung und Service zunächst über die Rahmenbedingungen der Wärmeplanung und stellte die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vor. In der kommenden Veranstaltung geht es nun um die Präsentation der Gebiete, die sich für den Ausbau eines zentralen Wärmenetzes eignen könnten. Auch wird es darum gehen, in welchen Bereichen des Amtes sich Gebäudeeigentümer voraussichtlich weiterhin individuell mit Wärme versorgen werden.

Hierzu wurde unter anderem, gemeinsam mit den lokalen Gas- und Wärmenetzbetreibern geprüft, ob und wie eine Umstellung der aktuellen Netze auf erneuerbare Energien erfolgen kann. Zudem wurde untersucht, ob eine Erweiterung oder der Neubau einer zentralen Versorgung in Frage kommt und wie regional vorhandene Potenziale genutzt werden können. Dabei wurden auch die Kosten der jeweiligen Wärmeversorgungsmöglichkeiten geprüft.

„Für die Bereiche, die in der Wärmeplanung als Prüfgebiet für den Netzausbau ausgewiesen sind, ist es sinnvoll weiter zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Partnern eine Versorgung mit den erneuerbaren Potenzialen bewerkstelligt werden kann. Aber in Bereichen des Amtes mit hoher Einfamilienhausquote wird es auch eine klare Empfehlung an die Eigentümerinnen und Eigentümer geben, sich weiterhin selbst um die Wärmeversorgung ihrer Gebäude zu kümmern“, erklärt Bernd Gundlach im Vorfeld der Veranstaltung. Das kann in Zukunft beispielsweise mit Hilfe einer Wärmepumpe erfolgen.

Hintergrund

Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, darzustellen, wo der Ausbau oder die Verdichtung eines Wärmenetzes sinnvoll ist und in welchen Bereichen eine individuelle Versorgung, z. B. mit Wärmepumpen, geeigneter erscheint. Die Wärmeplanung liefert damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen – sowohl für Netzbetreiber als auch für Privatpersonen und Unternehmen.

Die Kommunale Wärmeplanung der amtsangehörigen Gemeinden wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Bis zu 90 % der Kosten werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) übernommen.

Stand: 27.10.2025


Pressekontakt:

Bernd Gundlach
Leitender Verwaltungsbeamter
Tel.: 04532 4045-16
E-Mail: b.gundlach@bargteheide-land.de

Dienstleister Wärmeplanung:

Kubus Kommunalberatung & Service GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

E-Mail: klimaschutz@kubus-mv.de
Tel.: 0385 3031-251

www.kubus-mv.de

Theta Concepts
Strandstraße 96
18055 Rostock

E-Mail: kontakt@theta-concepts.de
Tel.: 0381 650701-0

www.theta-concepts.de

FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

Warum braucht das Amt Bargteheide-Land eine Wärmeplanung?

In Deutschland wird Wärme derzeit noch zu rund 80 % mit fossilen Energieträgern erzeugt. Ab dem Jahr 2045 ist deren Nutzung laut Gebäudeenergiegesetz nicht mehr erlaubt. Ziel ist es, sie schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Damit das gelingt, sind alle Kommunen verpflichtet, ihre Wärmeversorgung zu analysieren und einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt auf, wie eine klimafreundliche Versorgung zukünftig aussehen kann und welche Schritte dafür notwendig sind.

Wie betrifft mich die Kommunale Wärmeplanung?

Der Wärmeplan informiert darüber, welche umweltfreundlichen Möglichkeiten der Wärmeversorgung künftig im Amtsgebiet bestehen.
Er unterscheidet zwei Bereiche:

  • Gebiete mit zentraler Versorgung – z. B. durch neue oder ausgebaute Wärmenetze.
  • Gebiete mit dezentraler Versorgung – hier sind Gebäudeeigentümer/innen selbst gefragt, etwa durch die Nutzung einer Wärmepumpe.

Kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Ja! Das Amt wird während des Planungsprozesses mehrere Informations- und Beteiligungsveranstaltungen anbieten. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Darüber hinaus können Sie jederzeit Ihre Ideen, Hinweise und Anregungen einbringen – einfach per E-Mail an: info@bargteheide-land.de

Ich möchte meine Heizung erneuern - was muss ich beachten?

Die kommunale Wärmeplanung soll voraussichtlich im August 2025 abgeschlossen sein. Erst dann steht fest, ob in Ihrer Region ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob eine individuelle Lösung sinnvoll ist.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, wäre es sinnvoll mit der Entscheidung für eine neues Heizsystem bis zum Abschluss der Wärmeplanung zu warten.

Eine gesetzliche Pflicht, auf den Wärmeplan zu warten, besteht jedoch nicht. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Wer erstellt die Wärmeplanung für das Amt Bargteheide-Land?

Bernd Gundlach, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Bargteheide-Land, arbeitet zusammen mit den beiden beauftragten Dienstleistern Theta Concepts und KUBUS Kommunalberatung und Service an der Erstellung der Wärmeplanung.

Wer trägt die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung?

Bis zu 90 % der Kosten übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.


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