Elmenhorst: Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gebiet 1: nördlich der Bargfelder Straße, westlich der Straße Bargredder
Gebiet 2: südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße
Dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein wurde die von der Gemeindevertretung Elmenhorst in der Sitzung am 27.02.2025 abschließend beschlossene 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elmenhorst für das Gebiet 1:nördlich der Bargfelder Straße, westlich der Straße Bargredder und das Gebiet 2: südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße, nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt.
Mit Bescheid vom 16.07.2025, Az.: IV 527-512.111-62.016 (28. Ä) wurde die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elmenhorst auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 BauGB mit Hinweisen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Alle Interessierten können die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 210, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 – 12.00 Uhr und Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr
und zusätzlich auch nach Vereinbarung
Ergänzend sind diese Dokumente in das Internet des Amtes Bargteheide- Land unter der Gemeinde Elmenhorst, unter Bauleitpläne, hier Flächennutzungspläne eingestellt und für jedermann einsehbar. Sie finden diese unter folgender Adresse:
https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Elmenhorst/Bauleitplanung/Flächennutzungspläne/
In dieser Bekanntmachung wird entsprechend des § 215 Absatz 2 BauGB auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen im Sinne von § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB und von Mängeln der Abwägung im Sinne von § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden beachtliche Verletzungen von Vorschriften im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB (Verfahrens- und Formvorschriften) und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elmenhorst schriftlich gegenüber dem Amt Bargteheide-Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersichtskarte der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wiedergegeben:
Gebiet 1= Fläche 1: nördlich der Bargfelder Straße, westlich der Straße Bargredder
Gebiet 2 = Fläche 2: südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße
Bargteheide, den 16.09.2025
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech
Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.