Nienwohld: Nachrücken eines Gemeindevertreters
Bekanntmachung - Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Nienwohld
Die Gemeindevertreterin Kerstin Stax hat auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Nienwohld verzichtet.
Aufgrund des § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich hiermit fest, dass als nächster Bewerber auf der Liste der AWN
der MA GM Angestellte Carsten Schneider,
wohnhaft Dorfstr. 42, 23863 Nienwohld,
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterzeichnenden Wahlleiter zu erheben.
Herbert Sczech
Amtsvorsteher als Gemeindewahlleiter
24.02.2026