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Kirchenaustritt

Leistungsnummer: 99073001000000

Volltext

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Frist

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

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