Fischereischein beantragen
Leistungsnummer: 99042001012000
Volltext
Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung oder das Vorliegen einer Ausnahmeregelung ohne Fischereischeinprüfung. Die Ausstellung eines regulären Fischereischeins kostet 10 Euro.
Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Schleswig-Holstein anerkannt. Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen - unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe bezahlt haben.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer können nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes (bei Umzug) umgeschrieben werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.
Voraussetzungen
Mindestalter: 12 Jahre
- bestandene Fischereischeinprüfung und entsprechendes Zeugnis
- Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Es dürfen keine Versagungsgründe (Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) gemäß § 28 LFischG vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Fischereischein-Prüfungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.ä.)
- Ab 16 Jahren: Lichtbild
- Zur Umschreibung bei Umzug nach Schleswig-Holstein (Hauptwohnung): Fischereischein des anderen Bundeslandes oder Fischereischeinprüfungszeugnis (entsprechende Zeugnisse aller dt. Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt)