Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Leistungsnummer: 99115005104002
Volltext
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine weitere oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich auch für diese Wohnungen anmelden, die dann als Nebenwohnungen gelten.
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Eine Hauptwohnung ist die Wohnung, die größtenteils von Ihnen genutzt und bei Ehegatten die größtenteils gemeinsam genutzt wird.
Sie müssen jede Nebenwohnung anmelden, auch wenn sich diese innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde befindet.
Die Pflicht zur Anmeldung der Nebenwohnung besteht unabhängig davon, ob Sie als meldepflichtige Person berechtigt sind, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis haben oder nicht.
Sie müssen für die Anmeldung persönlich beim Amt erscheinen oder Sie stellen einer Person eine Vollmacht aus.
Wenn Sie im Inland gemeldet sind und für bis zu sechs Monate eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich nicht an- oder abmelden. Wenn Sie aber nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Was ist eine Wohnung?
- Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
- Eine Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr.
- Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
- Größe und Beschaffenheit spielen keine Rolle.