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Datum: 09.08.2024

Blauzungenkrankheit in zwei Rinderbeständen im Kreis Stormarn bestätigt

Im Kreis Stormarn wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) nun auch offiziell in zwei Rinderhaltungen festgestellt. 

Diese Tierseuche breitet sich damit weiter in Schleswig-Holstein aus. Bereits am 8. August 2024 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Infektion in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg bestätigt.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch blutsaugende Insekten, insbesondere Gnitzen, übertragene Krankheit, die Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen sowie Neuweltkameliden (z. B. Alpakas und Lamas) betrifft. Für den Menschen besteht keine Gefahr; das Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden.

Impfempfehlung und Schutzmaßnahmen

Eine Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit. Obwohl eine Infektion durch die Impfung nicht immer verhindert werden kann, trägt sie dazu bei, klinische Symptome und Todesfälle erheblich zu reduzieren. Tierhalterinnen und Tierhaltern wird dringend empfohlen, ihre empfänglichen Tiere weiterhin impfen zu lassen, da die Krankheit auch in den Folgejahren nichts von ihrer Dynamik verliert. Dies zeigen die bisherigen Erfahrungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo die Krankheit bereits 2023 aufgetreten ist.

Auswirkungen auf den Tierverkehr

Mit dem Nachweis der Blauzungenkrankheit hat Schleswig-Holstein seinen Freiheitsstatus in Bezug auf diese Tierseuche verloren. Dies hat insbesondere für Tierhalterinnen und Tierhalter Konsequenzen, da es nun Einschränkungen beim Verbringen von Tieren gibt.

Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 04531 160-1295 oder tiergesundheit@kreis-stormarn.de zur Verfügung.

Quelle: Kreis Stormarn


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