Inhalt

Datum: 06.03.2025

Biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine neue bundesweite Regelung in Kraft, die ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (wie Personalausweise und Reisepässe) vorsieht.

Was ändert sich?

Künftig haben Sie zwei Möglichkeiten zur Erstellung Ihres Lichtbildes:

  • Lichtbilder bei uns vor Ort
    Bei uns im Einwohnermeldeamt können die Lichtbilder direkt vor Ort erstellt werden. Diese werden digital aufgenommen und sind nicht für andere Zwecke verwendbar. Die Aufnahme ist gebührenpflichtig und kostet pro beantragtem Ausweisdokument 6,00 Euro. Bitte beachten Sie: Wird sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass beantragt, fällt die Gebühr für das Lichtbild doppelt an.

  • Lichtbilder von zertifizierten Fotodienstleistern
    Alternativ können Sie Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern erstellen lassen. Diese senden die Bilder über das gesicherte E-Passfoto-System direkt an uns. Papierfotos, Bilder aus Fotokabinen oder selbstgemachte Fotos sind ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig.

Vorteile der neuen Regelung

  • Sichere und standardisierte Lichtbilder: Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben wird sichergestellt.

  • Zeitersparnis: Keine unnötigen Behördengänge aufgrund fehlerhafter Passbilder.

  • Manipulationssicherheit: Verhinderung von Identitätsbetrug durch Morphing-Techniken.

Planung und Hinweise zur Umstellung

Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ausweisdokumente frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.


nach oben zurück