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Datum: 09.04.2025

Einladung zur Infoveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung

Amt Bargteheide-Land stellt erste Ergebnisse vor – Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht

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Das Amt Bargteheide-Land lädt alle Bürgerinnen und Bürger seiner acht amtsangehörigen Gemeinden – Bargfeld-Stegen, Delingsdorf, Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Nienwohld, Todendorf und Tremsbüttel – herzlich zur ersten öffentlichen Informationsveranstaltung im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung ein.

Termin: Montag, 5. Mai 2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Mehrzweckgebäude Elmenhorst

Bei der Veranstaltung informiert das Amt gemeinsam mit den beauftragten Unternehmen KUBUS Kommunalberatung und Service sowie Theta Concepts über den aktuellen Stand der Wärmeplanung und präsentiert erste Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse. Dabei geht es u. a. um den heutigen und zukünftigen Wärmebedarf sowie mögliche lokale Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und eigene Ideen oder Hinweise einzubringen.

Im weiteren Verlauf der Kommunalen Wärmeplanung wird untersucht, für welche Gebiete der Ausbau eines Wärmenetzes infrage kommt und wie der Wärmebedarf bis 2040 umweltfreundlich gedeckt werden kann. Das Amt legt dabei großen Wert auf den Dialog mit der Bevölkerung. Denn die Wärmewende betrifft alle und kann nur gemeinsam gelingen – eine hohe Beteiligung ist daher ausdrücklich erwünscht.

Hintergrund

Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, darzustellen, wo der Ausbau oder die Verdichtung eines Wärmenetzes sinnvoll ist und in welchen Bereichen eine individuelle Versorgung, z. B. mit Wärmepumpen, geeigneter erscheint. Die Wärmeplanung liefert damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen – sowohl für Netzbetreiber als auch für Privatpersonen und Unternehmen.

Förderung

Die Kommunale Wärmeplanung der amtsangehörigen Gemeinden wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Bis zu 90 % der Kosten werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) übernommen.


Pressekontakt:

Bernd Gundlach
Leitender Verwaltungsbeamter
Tel.: 04532 4045-16
E-Mail: b.gundlach@bargteheide-land.de

Dienstleister Wärmeplanung:

Kubus Kommunalberatung & Service GmbH
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

E-Mail: klimaschutz@kubus-mv.de
Tel.: 0385 3031-251

www.kubus-mv.de

Theta Concepts
Strandstraße 96
18055 Rostock

E-Mail: kontakt@theta-concepts.de
Tel.: 0381 650701-0

www.theta-concepts.de

FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

Warum braucht das Amt Bargteheide-Land eine Wärmeplanung?

In Deutschland wird Wärme derzeit noch zu rund 80 % mit fossilen Energieträgern erzeugt. Ab dem Jahr 2045 ist deren Nutzung laut Gebäudeenergiegesetz nicht mehr erlaubt. Ziel ist es, sie schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Damit das gelingt, sind alle Kommunen verpflichtet, ihre Wärmeversorgung zu analysieren und einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt auf, wie eine klimafreundliche Versorgung zukünftig aussehen kann und welche Schritte dafür notwendig sind.

Wie betrifft mich die Kommunale Wärmeplanung?

Der Wärmeplan informiert darüber, welche umweltfreundlichen Möglichkeiten der Wärmeversorgung künftig im Amtsgebiet bestehen.
Er unterscheidet zwei Bereiche:

  • Gebiete mit zentraler Versorgung – z. B. durch neue oder ausgebaute Wärmenetze.
  • Gebiete mit dezentraler Versorgung – hier sind Gebäudeeigentümer/innen selbst gefragt, etwa durch die Nutzung einer Wärmepumpe.

Kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Ja! Das Amt wird während des Planungsprozesses mehrere Informations- und Beteiligungsveranstaltungen anbieten. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Darüber hinaus können Sie jederzeit Ihre Ideen, Hinweise und Anregungen einbringen – einfach per E-Mail an: info@bargteheide-land.de

Ich möchte meine Heizung erneuern - was muss ich beachten?

Die kommunale Wärmeplanung soll voraussichtlich im August 2025 abgeschlossen sein. Erst dann steht fest, ob in Ihrer Region ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob eine individuelle Lösung sinnvoll ist.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, wäre es sinnvoll mit der Entscheidung für eine neues Heizsystem bis zum Abschluss der Wärmeplanung zu warten.

Eine gesetzliche Pflicht, auf den Wärmeplan zu warten, besteht jedoch nicht. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Wer erstellt die Wärmeplanung für das Amt Bargteheide-Land?

Bernd Gundlach, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Bargteheide-Land, arbeitet zusammen mit den beiden beauftragten Dienstleistern Theta Concepts und KUBUS Kommunalberatung und Service an der Erstellung der Wärmeplanung.

Wer trägt die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung?

Bsi zu 90 % der Kosten übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.


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