Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone im Kreis Stormarn
In Wakendorf I (Kreis Segeberg) wurde ein Geflügelpest-Ausbruch bestätigt. Um den Betrieb wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet – Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn, im Amtsgebiet betrifft es einen sehr kleinen Teil der Gemeinde Elmenhorst.
In beiden Zonen gelten u. a. folgende Maßnahmen:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen (Aufstallungsgebot)
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
- Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Verbot von Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn ist am 15.11.2025 in Kraft getreten.
Auch außerhalb der Zonen gilt im gesamten Kreis Stormarn die Aufstallpflicht für Bestände ab 50 Tieren.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn.