Inhalt

Datum: 21.03.2024

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Mit der Abschaffung wird künftig der Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden. Weitere Infos zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder finden Sie hier.

Diese Dokumente benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Kind verreisen möchten

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich unter anderem beim Auswärtigen Amt informieren.

Beantragung eines neuen Dokumentes

Neue Reise- und Ausweisdokumente können Sie bei uns im Einwohnermeldeamt zu unseren Öffnungszeiten (ohne Terminvergabe) beantragen. Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses ist mit einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen und somit längeren Lieferzeiten der Bundesdruckerei zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie das rechtzeitig vor Antritt der Reise.

Quelle: BMI


nach oben zurück