Inhalt

Datum: 06.04.2024

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Gemeinde Nienwohld, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 5 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Gebiet: Südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße in Nienwohld

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Nienwohld nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von der Gemeindevertretung Nienwohld in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 17. April 2024
bis einschließlich zum 17. Mai 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Das städtebauliche Planungsziel der Gemeinde Nienwohld ist die Neuordnung des Baugrundstückes und die damit verbundene Erweiterung bzw. der Neubau einer Feuerwehr sowie die bedarfsgerechte Umnutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses als Halle. Darüber hinaus ist die Absicherung des bestehenden Mehrzweckgebäudes geplant, einschließlich der hier vorhandenen Gemeindewohnungen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der Bebauungsplan Nr. 5 nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB -unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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