Inhalt

Datum: 24.02.2024

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 25, 1. Vereinfachte Änderung der Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn
Gebiet: nordwestlich der Straße Langereihe, südwestlich der Straße Isenbek

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 25, 1. Vereinfachte Änderung für das Gebiet: nordwestlich der Straße Langereihe, südwestlich der Straße Isenbek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 26.02.2024 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich werden der Bebauungsplan und die Begründung hier eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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