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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Leistungsnummer: 99115002060000

Volltext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
  • Die Auskunftssperre endet nach zwei Jahren. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

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