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Datum: 16.09.2023

Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Elmenhorst, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 24
Gebiet:
südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße

hier:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
a)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in ihrer Sitzung am 25. August 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße, aufzustellen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße einen neuen Standort für den Bauhof auf ca. 0,6 ha zu schaffen und den verbleibenden Bereich als Misch- oder Gewerbegebiet zu entwickeln.

b)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25. August 2022 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land durchzuführen. Hierfür liegen die erarbeiteten Planunterlagen in der Zeit

vom 04. Oktober 2023
bis einschließlich zum 18. Oktober 2023

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech


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