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Datum: 11.11.2023

Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Elmenhorst, Kreis Stormarn
Flächennutzungsplan, 25. Änderung

Gebiet: für ein Gebiet westlich der Bundesstraße / L 82, südlich der Tennisplätze und östlich der Straße Am Sportplatz in Elmenhorst

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von der zuständigen Gemeindevertretung am 7. September 2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 21. November 2023
bis einschließlich zum 21. Dezember 2023

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Das städtebauliche Ziel der Planung ist die planerische Absicherung der Sportplätze und des Vereinshauses mit dem vorhandenen gastronomischen Betrieb. Zudem sollen ein neuer Standort für den Festplatz abgesichert werden sowie eine neue kleinere Wohnbaufläche in der Verlängerung der Straße Am Sportplatz, hier drei Bauplätze, entstehen. Dazu ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dabei ist eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit den diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen ebenfalls mit aus:

  1. der Landschaftsplan der Gemeinde Elmenhorst
  2. ein Bestandsplan vom 25.11.2021
  3. eine schalltechnische Untersuchung vom 24.05.2023
  4. die eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den Beteiligungen der betroffenen Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick der Neuordnung der Sportplatzflächen und der Planung eines neuen Wohngebiets am Südrand von Elmenhorst als Abrundung der bestehenden Wohngebietsstrukturen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden:

1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich unter Punkt 1.1 -1.3, 3, 4, 5 und 6 sowie 2.1 - 2.4 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Erschließung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verkehrsaufkommen, Immissionswerte, Naherholung.

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

- finden sich unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Anforderungen auf den Artenschutz.

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

- finden sich in den Stellungnahmen privater Einwender und unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung sowie in der Anlage 1 zur Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Schutzgebieten, Grünstrukturen und geschützten Biotopen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

- finden sich unter Punkt 2.3, 4.2, 5 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naturraum, physikalische Bodeneigenschafen, Bodenart, Geländesituation, Altablagerungen, Bodenschutz, Flächennutzung, Flächenverbrauch, Eingriff, Grundwasserkörper, Oberflächengewässer, Niederschlagsentwässerung, Wasserentsorgung, Regenrückhaltung, Vermeidungs- Verminderungs-, und Kompensationsmaßnahmen.

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

- finden sich unter den Punkten 3 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Großklima, Lokalklima, Emissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn sowie unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung sowie in der Anlage 1 der Begründung. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum, Landschaftsbild, charakteristischen Landschaftsräumen, Grünstrukturen, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

- finden sich in den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein sowie unter Punkt 5.3 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorkommen und Betroffenheit von archäologischen Fundplätzen, Bau- und Bodendenkmale.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech


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