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Datum: 06.04.2024

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Gemeinde Elmenhorst, Kreis Stormarn
Flächennutzungsplan, 28. Änderung

Gebiet 1: nördlich der Bargfelder Straße, westlich der Straße Bargredder
Gebiet 2: südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße           

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von der Gemeindevertretung am 14. März 2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1: nördlich der Bargfelder Straße, westlich der StraßeBargredder und das Gebiet 2: südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 17. April 2024
bis einschließlich 17. Mai 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Das städtebauliche Planungsziel der Gemeinde Elmenhorst besteht darin, das Gebiet 1 im Bereich nördlich der Bargfelder Straße, westlich der StraßeBargredder als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung und das Gebiet 2 südlich der Bargfelder Straße und nordwestlich der Schützenstraße als Standort für den Bauhof mit ca. 0,6 ha und den verbleibenden Bereich als Gewerbefläche zu entwickeln. Dazu ist eine Umwandlung der Außenbereichsflächen nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gebiete 1 und 2 im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Weiterhin auch ist die Entlassung des Gebietes 2 aus dem Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus; die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

  1. der Umweltbericht 14.03.2024 zu der Planung. Er ist Teil der Begründung.
  2. der Bestandspläne Biotoptypen vom 19.05.2023 und 27.02.2024
  3. eine Schalltechnische Untersuchung vom 18. August 2023
  4. ein Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag vom 07.09.2023 und vom 31.01.2024
  5. die Vereinbarung zu den Ökopunkten vom 05.08.2018
  6. der Landschaftsplan der Gemeinde
  7. die eingegangenen Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den Beteiligungen der betroffenen Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar und zutreffend sind: 

1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich unter Punkt 1.1 -1.3, 3, 4, 5 und 6 sowie 2.1 - 2.4 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Erschließung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verkehrsaufkommen, Immissionswerte, Naherholung.

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

- finden sich unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Anforderungen auf den Artenschutz.

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

- finden sich in den Stellungnahmen privater Einwender und unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung sowie in der Anlage 1 zur Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Schutzgebieten, Grünstrukturen und geschützten Biotopen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

- finden sich unter Punkt 2.3, 4.2, 5 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naturraum, physikalischen Bodeneigenschaften, Bodenart, Geländesituation, Altablagerungen, Bodenschutz, Flächennutzung, Flächenverbrauch, Eingriffen, Grundwasserkörper, Oberflächengewässer, Niederschlagsentwässerung, Wasserentsorgung, Regenrückhaltung, Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

- finden sich unter den Punkten 3 und 6 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Großklima, Lokalklima, Emissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

- finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn sowie unter Punkt 2.3 und 6 der Begründung sowie in der Anlage 1 der Begründung. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Landschaftsbild, charakteristischen Landschaftsräumen, Grünstrukturen, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

- finden sich in den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein sowie unter Punkt 5.3 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorkommen und Betroffenheit von archäologischen Fundplätzen, Bau- und Bodendenkmale.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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