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Datum: 28.10.2023

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Gemeinde Bargeld - Stegen, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 5A, 4. Änderung und Ergänzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4-6, östlich der Nienwohlder Straße und westlich Klaus-Groth–Straße  

hier:  öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5A, 4. Änderung und Ergänzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von dem Bau- und Umweltausschuss Bargfeld - Stegen in seiner Sitzung am 03. Juli 2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 5A, 4. Änderung und Ergänzung für das Gebiet südlich BrooklandeHausnummern 4-6, östlich der Nienwohlder Straße und westlich Klaus-Groth–Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt in der Zeit

vom 08. November 2023
bis einschließlich zum 08. Dezember 2023

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5A,

4. Änderung und Ergänzung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung -unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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