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Datum: 05.04.2024

Bekanntmachung: Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

Schließung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Übertragung der Aufgabe der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung

Die Stadt Bargteheide und das Amt Bargteheide-Land haben am 12. Oktober 2023 aufgrund der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Bargteheide vom 28. September 2023 und des Amtsausschusses des Amtes Bargteheide-Land vom 11. Oktober 2023 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung abgeschlossen.

Die Genehmigung des Landrats des Kreises Stormarn wurde am 05. März 2024 erteilt. Die Vereinbarung wurde auf Grundlage von § 46 Abs.3 des Landeswassergesetzes i. V. m. §§ 1 Abs. 2, § 18 Abs. 1 und Abs. 3-6 sowie § 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) geschlossen, sie wird hiermit gemäß § 18 Abs. 5 GkZ bekannt gemacht.

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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