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Datum: 16.09.2023

Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 27a und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

für das Vorhaben „S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe, Planfeststellungsabschnitt 3 – Landesgrenze Hansestadt Hamburg/Schleswig Holstein bis einschließlich Ahrensburg-Gartenholz“, Bahn-km 300,000 bis 308,274 der Strecke 1249 Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz im Landkreis Stormarn in der Gemeinde Delingsdorf und der Stadt Ahrensburg, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

I.

Die DB Netz AG (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, zwischen Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen. Das Vorhaben gliedert sich in drei Abschnitte. Für den vorliegend verfahrensgegenständlichen dritten Planfeststellungsabschnitt von der Landesgrenze Hansestadt Hamburg/Schleswig Holstein bis einschließlich Ahrensburg-Gartenholz“, Bahn-km 300,000 bis 308,274 der Strecke 1249 Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz im Landkreis Stormarn in den Gemeinden Delingsdorf und Ahrensburg hat die DB Netz AG bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, mit Schreiben vom 27.07.2017 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Gegenstand des Vorhabens im Planfeststellungsabschnitt 3 sind der Neubau zweier durchgehender neuer S-Bahngleise von Hamburg-Hasselbrook bis Ahrensburg sowie ein neues S-Bahngleis von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Die Gleise der Strecke 1120 Lübeck Hauptbahnhof bis Hamburg Hauptbahnhof (Fernbahngleise) müssen aufgrund einer Vielzahl örtlicher Zwangspunkte abschnittsweise verschwenkt bzw. angepasst werden, sodass auch umfangreiche Baumaßnahmen an der Bestandsstrecke erforderlich werden.

Der Planfeststellungsabschnitt 3 erstreckt sich räumlich vollständig auf das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Stormarn. Betroffene Gemeinden sind die Stadt Ahrensburg sowie die Gemeinden Delingsdorf und Großhansdorf.

Die Stadt Ahrensburg und die Gemeinde Delingsdorf sind auch durch Kompensationsflächen im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen. Auf dem Gebiet der Stadt Ahrensburg liegen diese zum Teil fern der Trasse (Aufwertung im Schwarzen Moor, Aufwertung im Dänenteich).

Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Areale und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen) einhergehen.

Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss) und erteilt daneben wasserrechtliche Erlaubnisse sowie Bewilligungen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 18 Absatz 1 Satz 3 AEG nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 72 ff. VwVfG nach Maßgabe des AEG.

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.

Wesentliche Inhalte des Plans sind

  • der Neubau der S-Bahnstrecke 1249 für zwei durchgehende neue S-Bahngleise von Hamburg-Hasselbrook bis Ahrensburg sowie ein neues S-Bahngleis von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz über eine Gesamtlänge von 8,274 km beginnend an der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu dem Bundesland Schleswig-Holstein (Bau-km 300,000) und endend östlich der Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz (Bau-km 308,274) bei der neu herzustellenden Abstellanlage im Ort Delingsdorf,
  • die Anpassung der Fernbahngleise der Strecke 1120 Lübeck Hauptbahnhof – Hamburg Hauptbahnhof, km 47,029 bis km 38,750, Verlauf in Richtung Ost-West (Strecke 1249 verläuft in Richtung West-Ost),
  • die Führung der neuen zweigleisigen Streckengleise der S-Bahn parallel zu den Gleisen der Strecke 1120,
  • der Rückbau des Bahnübergangs (BÜ) Brauner Hirsch und Ersatz durch die Straßenüberführung (SÜ) Brauner Hirsch in gleicher Lage,
  • das Bauwerk SÜ G5K3 als Ersatz für die zwei bestehenden Bahnübergänge Grävinghorst und Kuhlenmoorweg,
  • die Verschwenkung des bahnrechten Gleises der S-Bahn im Bereich der neuen Station Ahrensburg-West auf die vorhandene Fernbahntrasse,
  • die Verschwenkung der Fernbahngleise in östliche Richtung,
  • die Befahrbarkeit der Bahnsteigkanten des Inselbahnsteigs für den Haltepunkt Ahrensburg-West,
  • die Errichtung der Personenunterführung Moorwanderweg in unmittelbarer Lage der vorhandenen Fußgängerüberführung zu dem neuen Bahnsteig der Station Ahrensburg-West,
  • die Neuplanung einschließlich Umbaus des südlichen sowie nördlichen Bahnhofskopfes der Station Ahrensburg,
  • der Erhalt mit Anpassung an die Erfordernisse für die S-Bahn der Gleise in Bestandslage im Bereich der bestehenden Bahnsteige,
  • der eingleisige Neubau der S-Bahn zwischen den Stationen Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz auf der westlichen Bahnkörperseite,
  • der Verbleib der Fernbahngleise in diesem Bereich mit geringfügigen Anpassungen im Bestand,
  • der Rückbau der bestehenden Außenbahnsteige der Station Ahrensburg-Gartenholz und Ersatzbau eines Inselbahnsteigs für den S-Bahnverkehr,
  • der zweigleisige Neubau der S-Bahn im Bereich der Station Ahrensburg-Gartenholz und Verschwenkung der Ferngleise in östliche Richtung,
  • der Anschluss der S-Bahngleise an die Streckengleise der Fernbahn mittels Weichenverbindung im Bereich der neu geplanten Abstellanlage Gartenholz,
  • die Planung der Abstellanlage mit vier Abstellgleisen für S-Bahn-Züge,
  • der Rückbau und der Neubau von Lärmschutzwänden,
  • als Folgemaßnahmen unter anderem:
    • der Neubau bzw. Ersatzneubau von Straßen und Wegen,
    • die Errichtung einer bauzeitlichen Umfahrung sowie diverser Baustraßen- und Baustelleneinrichtungsflächen,
    • die Umverlegung Kabel und Leitungen Dritter,
  • aus den Planunterlagen ersichtliche trassennahe und trassenferne Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Gebieten
    • der Stadt Ahrensburg,
    • der Gemeinde Delingsdorf,
      sowie durch Inanspruchnahme von Ökokontoflächen auf den Gebieten
    • der Gemeinde Bark (Ökokonto Barker Heide),
    • der Gemeinden Wallsbüll und Osterby (Ökokonto Wallsbeker Au),
    • der Stadt Schwarzenbek, Gemarkung Rülau (Ökokonto Rülauer Forst),
    • der Gemarkung Hennstedt/Poyenberg (Ökokonto Hohe Geest 2),
    • der Gemeinde Müssen (Ökokonto Müssen 1),
    • der Gemeinde Hohner See (Ökokonto Hohner See 1),
    • der Gemeinde Delingsdorf (Waldausgleichsflächen Delingsdorf).

Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (im Folgenden: UVPG alter Fassung), wie sich aus der Übergangsvorschrift des § 74 Absatz 2 UVPG in der aktuell geltenden Fassung ergibt.

Die Planunterlagen enthalten deshalb auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen nach § 6 Absatz 3 UVPG alter Fassung. Dies sind hier insbesondere folgende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit allgemeinverständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Umweltauswirkungen,
  • Übersichtskarten und -pläne,
  • Lagepläne, Höhenpläne, Querschnitte, Bauwerksverzeichnis, Bauwerkspläne, Kabel- und Leitungspläne, Baustelleinrichtungs- und -erschließungspläne,
  • Grunderwerbspläne und Grunderwerbsverzeichnis,
  • Unterlagen zur Darstellung wasserrechtlicher Belange,
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich
    • Erläuterungsbericht,
    • Bestands- und Konfliktpläne,
    • Maßnahmenübersichtspläne,
    • Maßnahmenpläne trassennah und trassenfern,
    • Maßnahmenverzeichnis,
    • Maßnahmenblätter,
  • Umweltverträglichkeitsstudie,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und zur FFH-Ausnahmeprüfung für das Natura-2000-Gebiet DE-2327-301 „Kammmolchgebiet Höltigbaum/Stellmoor“,
  • Schalltechnische Untersuchung,
  • Erschütterungstechnische Untersuchung,
  • Gutachten zu elektromagnetischen Feldern (EMF),
  • Baulärmgutachten,
  • Baugrundgutachten,
  • Sicherheitsnachweis Aerodynamik/Seitenwind,
  • Hydrogeologisches Gutachten,
  • die Spurplanskizzen,
  • Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept,
  • Nachweis ausreichender Rettungswegemöglichkeiten,
  • Archäologischer Fachbeitrag,
  • Verschattungsstudie,
  • Bodenschutzkonzept,
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag.
Die vollständige Bekanntmachung kann hier augerufen werden.

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