Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
Anordnung: Erweiterung des Abbrennverbots für pyrotechnische Gegenstände in den Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek
Das bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wird für die Bereiche der Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek wie folgt erweitert:
1. Das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Feuerwerksbatterien ist im Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.
2. Das Abbrennen römischer Lichter und sonstiger brandgefährlicher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ist im Umkreis von 25 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.
Als brandgefährdete Objekte gelten insbesondere Gebäude mit Weichbedachung, Holzlager, Strohlager oder Kunststoffdacheindeckungen. Für die betroffenen Gebäude sind Schutzzonen eingerichtet.
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Die vollständigen Anordnungen sind als PDF-Dokument beigefügt.