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Heiraten im Amt Bargteheide-Land

Eine Eheschließung ist ein besonderer Moment im Leben. Damit Sie diesen Schritt gut vorbereitet und mit einem sicheren Gefühl gehen können, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Sie erfahren hier, wann und wo Trauungen möglich sind, wie Sie Ihren Termin reservieren, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Ablauf am Tag Ihrer Trauung aussieht.

Unsere Trauorte

Trauzimmer in der Amtsverwaltung

Die meisten Eheschließungen finden in unserem Trauzimmer in der Amtsverwaltung in Bargteheide statt. Das Trauzimmer bietet einen ruhigen Rahmen für Ihre Trauung. Sitzplätze stehen für das Brautpaar, zwei Trauzeugen sowie 13 weitere Gäste zur Verfügung. Zusätzlich gibt es einige Stehplätze. Der Raum ist barrierearm erreichbar.


  1. Amt Bargteheide-Land

    Eckhorst 34
    22941 Bargteheide

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Fünfter Hof in Tremsbüttel

Für Paare, die sich eine Eheschließung in besonderer Atmosphäre im Grünen wünschen, besteht die Möglichkeit, im Fünften Hof in Tremsbüttel zu heiraten. Dieser besondere Ort ist aus familiärer und persönlicher Geschichte entstanden und bietet ein modernes, zugleich ländliches Ambiente.

Der aufwendig sanierte Eventraum bietet Platz für bis zu 30 Sitzplätze und kann individuell für Eheschließungen gestaltet werden. Ein großer, nicht einsehbarer, schöner und ruhiger Garten bietet auch die Möglichkeit für Trauungen im Freien. Die Außenanlagen bieten eine schöne Kulisse für Glückwünsche und Hochzeitsfotos.

In Absprache mit den Brautleuten bietet die engagierte Betreiberin – Frau Labes – „Hochzeitspakete“ an, beispielsweise einen kleinen Empfang mit Getränken und Speisen. Ein Bewirtungszwang besteht jedoch nicht.

Bitte beachten Sie, dass Trautermine zunächst mit dem Standesamt abzustimmen sind und erst im Anschluss die weitere Organisation mit der Eigentümerin des Fünften Hofes erfolgt. Für die Anmietung der Räumlichkeiten im Fünften Hof fallen zusätzliche Gebühren an.


  1. Fünfter Hof Coworking & Café

    Twiete 2 b
    22967 Tremsbüttel

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Trautermine und Zeiten

Vorrangige Termine für Eheschließungen im Trauzimmer:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr
  • Dienstag auch am Nachmittag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr

Termine für Eheschließungen im Fünften Hof in Tremsbüttel:

  • Jeder zweite Freitag im Monat zu den Uhrzeiten 10:30, 12:00 und 13:30 Uhr

Eheschließungen am Wochenende bieten wir nicht an.

Terminreservierung: Trautermine können frühestens zwölf Monate im Voraus reserviert werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zunächst um eine unverbindliche Reservierung handelt. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie erst dann, wenn Sie Ihre Eheschließung persönlich im Standesamt angemeldet haben und alle erforderlichen Unterlagen geprüft wurden. Die Ehe-Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin möglich.

Um ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, nehmen wir Anmeldungen zur Eheschließung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung entgegen. Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Termin mit dem Standesbeamten.

Trautermine - Fünfter Hof in Tremsbüttel

Jeder 2. Freitag im Monat 10:30 Uhr 12:00 Uhr 13:30 Uhr
08. Mai 2026 frei

frei

frei
12. Juni 2026 frei frei belegt
03. Juli 2026 (Zusatztermin) belegt frei belegt
10. Juli 2026 belegt frei frei
14. August 2026 belegt belegt belegt
11. September 2026 frei frei frei
02. Oktober 2026 ( 1. Freitag im Monat) frei frei frei
13. November 2026 frei frei frei
11. Dezember 2026 frei frei frei
08. Januar 2027 frei frei frei
12. Februar 2027 frei frei frei
12. März 2027 frei frei frei

Anmeldung zur Eheschließung

Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes anzumelden. Die Anmeldung sollte möglichst persönlich und gemeinsam erfolgen und ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. In begründeten Fällen kann die Anmeldung auch unter Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

Im Rahmen der Anmeldung prüft das Standesamt die Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und stellt fest, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt bereits vorab Ihren Wunschtermin sowie die für die Prüfung erforderlichen Daten übermitteln.

Der Ort der Anmeldung muss nicht identisch mit dem Ort der Eheschließung sein. Grundsätzlich können Sie Ihre Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland schließen. Auch die Entscheidung über einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können nur volljährige Personen anmelden. Nicht zulässig ist eine Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern. Ebenso darf keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbestehen.

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, ist diese Scheidung in der Regel zunächst in Deutschland anzuerkennen. Ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist, klärt das Standesamt mit Ihnen im Vorfeld.

Erforderliche Unterlagen

  keine Vorehe verwitwet geschieden
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
 ✓

Bei Geburt in Deutschland:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister; nicht älter als sechs Monate am Tag der Anmeldung der Eheschließung 

Bei Geburt im Ausland:

  • Eheurkunde und Sterbeurkunde der vorherigen Ehe- oder Lebenspartnerin / des vorherigen Ehe- oder Lebenspartners
 

 
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Bei Scheidung im Ausland:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
   

Bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde(n);
  • Wenn der Vater nicht auf der Geburtsurkunde steht, zusätzlich:
    • Vaterschaftsanerkennung
    • ggfs. zur Namensführung auch Sorgerechtserklärung

Wichtig bei fremdsprachigen Urkunden: Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille/ Legalisation). In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Gebühren

Bei Eheschließungen im Trauzimmer außerhalb der Öffnungszeiten fallen Gebühren in Höhe von 100,00 Euro an.

Bei Eheschließungen im Fünften Hof in Tremsbüttel fallen Gebühren in Höhe von 150,00 bis 200,00 Euro an.

Zusätzlich fällt für die Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro an, bei Auslandsbeteiligung beträgt die Gebühr 100,00 Euro. Für Eheurkunden fallen ebenfalls weitere Kosten an. Für die Vornahme der Eheschließung bei uns als nicht zuständiges Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung, fallen weitere 50,00 € an.

Der Tag der Trauung

Am Tag der Eheschließung sind gültige Ausweisdokumente vorzulegen. Bitte erscheinen Sie etwa 10 bis 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin gemeinsam mit Ihren Gästen. Bei einer vereinbarten Trauung im Trauzimmer der Amtsverwaltung versammeln Sie sich bitte am Trauzimmereingang, der Eingang ist ausgewiesen. Achten Sie und Ihre Gäste auch darauf, das richtige Standesamt anzufahren, da es in Bargteheide zwei gibt – uns finden Sie im Eckhorst 34.

Die Trauzeremonie dauert in der Regel etwa 20 Minuten. Die Ansprache wird grundsätzlich allgemein gehalten. Wenn Sie persönliche Inhalte wünschen, stimmen Sie diese bitte rechtzeitig mit dem Standesbeamten ab.

Trauzeugen

Für die Wirksamkeit der Eheschließung sind Trauzeugen heute nicht mehr erforderlich. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch bis zu zwei volljährige Trauzeugen benennen. Diese müssen vorab angegeben werden und sich am Tag der Eheschließung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Entscheidung, ob Sie Trauzeugen einbeziehen möchten, liegt ganz bei Ihnen.

Fotos und Filmaufnahmen

Fotoaufnahmen sind grundsätzlich möglich, sofern der würdige Ablauf der Trauung dadurch nicht gestört wird. Das Fotografieren des Standesbeamten ist nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Filmaufnahmen sind nicht gestattet.

Bitte informieren Sie Ihre Gäste und gegebenenfalls beauftragte Fotografen vorab über diese Regelungen.

Reis, Konfetti und Blumen

Das Werfen von Reis oder Blumen sowie der Einsatz von Konfetti oder Konfettikanonen sind nicht erlaubt. Hintergrund ist der damit verbundene Reinigungsaufwand. Sollten diese Vorgaben nicht beachtet werden, müssen die Kosten für eine Sonderreinigung dem Traupaar in Rechnung gestellt werden. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste darauf hin. Gern können Sie auf umweltfreundliche Alternativen wie beispielsweise Seifenblasen ausweichen.

Musik und Ringe

Die Eheschließung kann auf Wunsch musikalisch begleitet werden. Entsprechende Abspielgeräte und Tonträger bringen Sie bitte selbst mit.

Ihre Eheringe können während der Zeremonie auf dem Trautisch in einer Schale bereitliegen. Nach dem Ja-Wort haben Sie die Möglichkeit, sich die Ringe gegenseitig anzustecken. Wenn Sie möchten, können Sie sich zudem ein frei formuliertes Ehegelöbnis geben.

Sektempfang

Trauzimmer in der Amtsverwaltung: Bei trockenem Wetter besteht die Möglichkeit, draußen vor dem Eingang mit Ihren Gästen anzustoßen. Zwei Stehtische können hierfür zur Verfügung gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf andere Hochzeitsgesellschaften sowie auf den laufenden Dienstbetrieb im Hause.

Innerhalb des Gebäudes können Sektempfänge – auch bei schlechtem Wetter – leider nicht durchgeführt werden.

Parken und Barrierfreiheit

Trauzimmer in der Amtsverwaltung: Kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen sowohl auf dem Gelände als auch entlang der Straße Eckhorst zur Verfügung. Das Trauzimmer kann über den Haupteingang barrierearm erreicht werden.


Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gern an den Standesbeamten. Er unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Eheschließung.

  1. Herr Zarling

    Standesbeamter

    Fachbereich IV - Ordnung und Soziales
    Standesamt

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