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Rattenbefall – Vorbeugung und Bekämpfung

Ratten können Krankheiten übertragen und Sachschäden verursachen. Um ihre Ausbreitung zu verhindern, gilt im Kreis Stormarn eine Melde- und Bekämpfungspflicht.


Meldepflicht

Wer einen Rattenbefall feststellt, muss diesen unverzüglich melden. Dies gilt für:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Abwasseranlagen, Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Geräten
  • Nutzer/-innen dieser Einrichtungen (Besitzer), auch wenn sie nicht Eigentümer/-in sind

Rattenbefall melden


Rattenbefall erkennen

Typische Anzeichen sind:

  • Kotspuren: 12–20 mm lang, spitz zulaufend
  • Laufspuren: immer gleiche Wege, im Boden oder Gras sichtbar
  • Rattenlöcher: 5–10 cm Durchmesser, oft an Gebäuden, Kompostern oder Kanaldeckeln
  • Nagespuren: an Kabeln, Holz oder Kunststoff

Vorgehen bei Rattensichtung

Auf privaten Flächen sind Eigentümer/-innen oder Besitzer/-innen zur Bekämpfung verpflichtet. Wer nicht sachkundig ist, sollte einen geprüften Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Auf öffentlichen Flächen ergreift das Amt Bargteheide-Land Maßnahmen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn – Ratten kennen keine Grundstücksgrenzen. Eine koordinierte Bekämpfung ist effektiver.

Vorbeugende Maßnahmen

Ratten siedeln sich dort an, wo sie Nahrung und Unterschlupf finden. Helfen Sie mit, beides zu vermeiden:

Abfall & Kompost
  • Müll und gelbe Säcke unzugänglich lagern
  • Gelbe Säcke erst am Abfuhrtag bereitstellen
  • Kompost abdecken oder geschlossene Behälter nutzen
  • Keine Speisereste offen kompostieren
Gebäude & Grundstücke
  • Schäden an Leitungen, Bodenabläufen oder Gebäuden schnell beheben
  • Kellerfenster sichern, Ritzen und Löcher verschließen
Tierhaltung & Fütterung
  • Kein Futter im Freien stehen lassen
  • Futterreste bei Geflügel- oder Kaninchenhaltung entfernen
  • Vogelfutter so anbieten, dass Ratten nicht herankommen
Rechtliche Hinweise
Wer der Melde- und Bekämpfungspflicht nicht nachkommt oder verbotene Bekämpfungsmittel einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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