Rattenbefall – Vorbeugung und Bekämpfung
Ratten können Krankheiten übertragen und Sachschäden verursachen. Um ihre Ausbreitung zu verhindern, gilt im Kreis Stormarn eine Melde- und Bekämpfungspflicht.
Meldepflicht
Wer einen Rattenbefall feststellt, muss diesen unverzüglich melden. Dies gilt für:
- Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Abwasseranlagen, Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Geräten
- Nutzer/-innen dieser Einrichtungen (Besitzer), auch wenn sie nicht Eigentümer/-in sind
Rattenbefall erkennen
Typische Anzeichen sind:
- Kotspuren: 12–20 mm lang, spitz zulaufend
- Laufspuren: immer gleiche Wege, im Boden oder Gras sichtbar
- Rattenlöcher: 5–10 cm Durchmesser, oft an Gebäuden, Kompostern oder Kanaldeckeln
- Nagespuren: an Kabeln, Holz oder Kunststoff
Vorgehen bei Rattensichtung
Auf privaten Flächen sind Eigentümer/-innen oder Besitzer/-innen zur Bekämpfung verpflichtet. Wer nicht sachkundig ist, sollte einen geprüften Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen ergreift das Amt Bargteheide-Land Maßnahmen.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn – Ratten kennen keine Grundstücksgrenzen. Eine koordinierte Bekämpfung ist effektiver.
Vorbeugende Maßnahmen
Ratten siedeln sich dort an, wo sie Nahrung und Unterschlupf finden. Helfen Sie mit, beides zu vermeiden:
Abfall & Kompost
- Müll und gelbe Säcke unzugänglich lagern
- Gelbe Säcke erst am Abfuhrtag bereitstellen
- Kompost abdecken oder geschlossene Behälter nutzen
- Keine Speisereste offen kompostieren
Gebäude & Grundstücke
- Schäden an Leitungen, Bodenabläufen oder Gebäuden schnell beheben
- Kellerfenster sichern, Ritzen und Löcher verschließen
Tierhaltung & Fütterung
- Kein Futter im Freien stehen lassen
- Futterreste bei Geflügel- oder Kaninchenhaltung entfernen
- Vogelfutter so anbieten, dass Ratten nicht herankommen
| Rechtliche Hinweise |
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| Wer der Melde- und Bekämpfungspflicht nicht nachkommt oder verbotene Bekämpfungsmittel einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden. |